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Anträge und Formulare für Bürger und Arbeitsuchende

PRO Arbeit - kommunales Jobcenter

Für die Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Le­bensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch füllen Sie bitte den Antrag auf Arbeitslosengeld II und die jeweils für Sie notwendigen Anlagen aus.

Sie können den Antrag mündlich, telefonisch, per E-Mail, online oder schriftlich stellen. Für eine schnelle Bearbeitung, ist wichtig, dass alle für die Anspruchsprüfung notwendigen Angaben und erforderlichen Nachweise vorliegen. Wir empfehlen daher das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen zu verwenden.

  • Füllen Sie den Antrag bitte sorgfältig und vollständig aus.
  • Beant­worten Sie bitte alle Fragen.
  • Füllen Sie die entsprechenden An­lagen aus.
  • Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein. Hin­weise hierzu finden Sie im Antrag.

Sie können so unnötige Rückfragen und Verzögerungen in der Antragsbearbeitung vermeiden.

Die Anträge und Formulare können per Post an Ihre zuständige Regionalstelle versandt oder dort persönlich abgegeben werden.

Anträge können auch papierlos, bequem und flexibel am PC, auf dem Tablet oder Mobiltelefon ausgefüllt werden. Erforderliche Nachweise können Sie ebenfalls direkt hochladen. Der Antrag und die hochgeladenen Dokumente werden dann einfach digital an das Jobcenter Landkreis Oder-Spree übermittelt. Für eine schnelle Kontaktaufnahme, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse und Rufnummer hinterlassen.

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Zeit- und ortsunabhängige Bearbeitung von Anträgen und Veränderungsmitteilungen
  • (Zwischen-)Speichern Sie Anträge oder Veränderungsmitteilungen um zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen (E-Mail-Adresse notwendig)
  • Ersparnis von Zeit und Portokosten
  • Hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung - Hilfetexte unterstützen Sie bei der Dateneingabe
  • Automatische Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit
  • Wichtige Informationen werden nur einmal und basierend auf den vorherigen Antworten abgefragt
  • Alle Antragsdaten und Nachweise können komplett online eingegeben und direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden
  • Sichere Datenübermittlung an das Jobcenter

Nachdem Sie das Onlineformular über den Button "Einreichen" an das Jobcenter übermittelt haben, erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Nachweis über den Eingang des Formulars beim Jobcenter. Dieser enthält eine Vorgangsnummer. Bitte nehmen Sie den Nachweis zu Ihren Unterlagen. Nur so können Sie nachweisen, dass und wann der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist.

Online-Antrag

Durch eine persönliche Abgabe in der zuständigen Regionalstelle innerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, den Antrag mit Mitarbeitern des Jobcenters durchzugehen, aufgetretene Fragen zu klären und Kopien der notwendigen Unterlagen fertigen zu lassen. Es ist ratsam vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Zusatzinformationen

Die Anträge und Formulare können hier ausgedruckt werden.

Demnächst steht Ihnen auch eine ausfüllbare Version zur Verfügung. Diese können Sie dann am PC ausfüllen und die ausgefüllte Version für Ihre Unterlagen speichern.

Zum Öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Acrobat Reader.


Dieser sogenannte Erstantrag (Grundantrag) ist auszufüllen, wenn Sie:

  • erstmalig Leistungen zur Sicherung des Lebensunter­haltes nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchesbeim kommunalen Jobcenter Oder-Spree beantragen oder
  • wenn Ihr Leistungsbezug für länger als sechs Monate unterbrochen wurde.

Ist der Zeitraum zwischen dem letzten Leistungsbezug und Ihrer erneuten Antragstellung kürzer als sechs Monate und haben sich Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Ver­hältnissen ergeben, ist ebenfalls der sogenannten Erstantrag zu verwen­den.

Ist der Zeitraum zwischen letzten und neuem Leistungsbezug kürzer als sechs Monate und haben sich Ihre persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geändert, so können Sie auch formlos beim kommunalen Jobcenter Oder-Spree einen Antrag stellen. Hierbei müssen Sie jedoch schriftlich bestätigen, dass keine Änderun­gen zu allen bisherigen Angaben eingetreten sind.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:


Entstehen Ihnen Kosten für Unterkunft und Heizung füllen Sie bitte die Anlage KdU/H aus. Die ausgefüllte Anlage reichen Sie mit Ihrem Erstantrag ein.

Die Anlage KdU/H ist einmal für die gesamte Bedarfsgemeinschaft auszufüllen und zusam­men mit dem sogenannte Erstantrag einzureichen.

Änderungen Ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung teilen Sie uns bitte mit einer Veränderungsmitteilung oder mit einer neuausgefüllten Anlage KdU/H mit. Bitte legen Sie alle Nachweise über die Änderung der Kosten vor.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Die Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft sind bei der Prüfung eines Leistungsanspruches für jeden einzelnen Bewilligungszeitraum zu prüfen. Ihre Vermögensverhältnisse geben Sie bitte unter Verwendung der Anlage V an.

Die Anlage V ist einmal für die gesamte Bedarfsgemeinschaft auszufüllen und mit jedem Antrag auf Leistungen nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (Erstantrag und Folgeantrag) einzureichen.

Ändert sich die Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch Einzug einer Person, so ist für diese Person erstmalig ebenfalls eine Anlage V auszufüllen und mit den entsprechen­den Nachweisen einzureichen.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Die Anlage ist für jede weitere Person auszufüllen, die mit Ihnen (dem Antragsteller) in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören unter anderem

  • Ehepartner,
  • Lebenspartner einer eingetragene gleichgeschlechtli­che Lebenspartnerschaft,
  • Partner, (Lebensgefährte),
  • unverheiratete Kinder unter 25 Jahren

Ändert sich die Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch Einzug einer Person, so ist für diese Person zusätzlich eine Anlage WP auszufüllen und mit den entsprechenden Nach­weisen einzureichen.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Benötigen Sie mit Ende der Befristung Ihres Bewilligungsbescheides weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches reichen Sie bitte etwa sechs Wochen vor Ab­lauf der Befristung einen ausgefüllten und unterschriebenen Fol­geantrag ein.

Der Folgeantrag ist einmal für die gesamte Bedarfsgemeinschaft auszufüllen und mit den notwendigen Anlagen einzureichen.

Eine zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen ist nur dann möglich, wenn Sie den Folgeantrag frühzeitig stellen und auch hierbei alle für die Anspruchsprüfung und Entschei­dung erforderlichen Angaben vollständig vorlegen.

Änderungen, insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Umfangs der Erwerbsfähigkeit können sich auf die Höhe der bewilligten Leistungen auswirken.

Teilen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft uns deshalb bitte unaufgefordert und unverzüglich jede Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mit.

Veränderungen, die die gesamte Bedarfsgemeinschaft betref­fen, können einmal in einer Veränderungsmitteilung für die ge­samte Bedarfsgemeinschaft mitgeteilt werden.

Wenn Veränderungen unterschiedliche Personen der Bedarfsgemeinschaft betreffen, ist für jede Person eine eigene Veränderungsmitteilung auszufüllen und einzureichen.

Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:


Erheben Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft An­sprüche gegen einen Anderen, der bürgerlichrechtlich zur Zah­lung von Unterhalt verpflichtet ist, so ist dieser Unterhalt eine so­genannte "vorrangige Leistung".

Unterhalt ist geeignet soziale Bedürftigkeit zu reduzieren oder zu vermeiden und bei der Prüfung des Leistungsanspruches zu berücksichtigen.

Je nach Art des Unterhaltsanspruches verwenden Sie bitte eines der folgenden Formulare:

Ist ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft selbständig tätig, so sind Angaben zu dieser Tätigkeit in der Anlage - Erklärung zum Einkommen aus selbständige Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (EKS) mitzuteilen.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Möchten Sie einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend machen, füllen Sie bitte die Anlage bei Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung vollständig aus.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, wie die Leistungsgewährung im Einzelfall erfolgt.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf unserer separaten Unterseite.