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Allgemeine Informationen

PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree

Wir sorgen für die Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts und unterstützen Sie mit

  • Leistungen, die Ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen
  • Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen und unsere Online-Services.

Ab 1. Januar 2023 heißt die Grundsicherung Bürgergeld. Wenn Sie bereits Leistungen beim Jobcenter beziehen, brauchen Sie keinen extra Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Das Jobcenter bleibt weiterhin für Sie zuständig und stellt Ihre Leistungsgewährung automatisch um. Auch die bisherigen Antragsformulare und Anlagen können weiterhin von Ihnen genutzt werden.

Die Regelbedarfe (§ 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) betragen seit 1. Januar 2023:

  • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende, Alleinerziehende)
    • 502 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 (Paare je Partner, Bedarfsgemeinschaften)
    • 451 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern)
    • 402 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahren)
    • 420 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahren)
    • 348 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren)
    • 318 Euro

Die Beträge für die Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf betragen im Kalenderjahr 2023:

  • Teilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende zweite Schulhalbjahr (Auszahlung zum 1. Februar)
    • 58 Euro
  • Teilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende erste Schulhalbjahr (Auszahlung zum 1. August)
    • 116 Euro

Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Bezug von Bürgergeld weiterhin notwendig

Mit dem 1. Januar 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für gesetzlich versicherte Beschäftigte abgelöst. Gesetzlich versicherte Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber nur noch über die Krankschreibung informieren, sich also krank melden. Der Arbeitgeber muss dann bei der Krankenkasse die elektronische Krankschreibung abrufen. Damit ist die Pflicht zur Vorlage einer Papierbescheinigung beim Arbeitgeber für gesetzlich versicherte Beschäftigte ab dem 1. Januar 2023 entfallen.

Anders verhält es sich bei Bezug von Bürgergeld. Hier müssen Sie auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen, damit Sie auch weiterhin Leistungen bekommen können. Fordern Sie diese bitte unbedingt von Ihrer behandelnden Arztpraxis. Auch bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme legen Sie bitte unbedingt zeitnah dem Jobcenter beziehungsweise dem Maßnahme- oder Bildungsträger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.

Für die Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch füllen Sie bitte den Antrag auf Bürgergeld und die jeweils für Sie notwendigen Anlagen aus.

Sie können den Antrag mündlich, telefonisch, per E-Mail, online oder schriftlich stellen. Für eine schnelle Bearbeitung, ist wichtig, dass alle für die Anspruchsprüfung notwendigen Angaben und erforderlichen Nachweise vorliegen. Wir empfehlen daher das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen zu verwenden.

Anträge können auch papierlos, bequem und flexibel am PC, auf dem Tablet oder Mobiltelefon ausgefüllt werden. Erforderliche Nachweise können Sie ebenfalls direkt hochladen. Der Antrag und die hochgeladenen Dokumente werden dann einfach digital an das Jobcenter Landkreis Oder-Spree übermittelt. Für eine schnelle Kontaktaufnahme, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse und Rufnummer hinterlassen.

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Zeit- und ortsunabhängige Bearbeitung von Anträgen und Veränderungsmitteilungen
  • (Zwischen-)Speichern Sie Anträge oder Veränderungsmitteilungen um zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen (E-Mail-Adresse notwendig)
  • Ersparnis von Zeit und Portokosten
  • Hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung - Hilfetexte unterstützen Sie bei der Dateneingabe
  • Automatische Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit
  • Wichtige Informationen werden nur einmal und basierend auf den vorherigen Antworten abgefragt
  • Alle Antragsdaten und Nachweise können komplett online eingegeben und direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden
  • Sichere Datenübermittlung an das Jobcenter

Nachdem Sie das Onlineformular über den Button "Einreichen" an das Jobcenter übermittelt haben, erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Nachweis über den Eingang des Formulars beim Jobcenter. Dieser enthält eine Vorgangsnummer. Bitte nehmen Sie den Nachweis zu Ihren Unterlagen. Nur so können Sie nachweisen, dass und wann der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist.

Online-Antrag

Der Landkreis Oder-Spree hatte sich 2004, als eine von 69 op­tierenden Kommunen, zur eigenständigen Betreuung von Bürgergeldempfängern entschlossen.

Für die Umsetzung dieser Aufgabe wurde das kommunale Jobcenter als besondere Einrichtung gemäß § 6a Zweites Buch Sozialgesetzbuch mit den Geschäftsbereichen Finanzen, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Regionaler Arbeits­markt/Integration gegründet.

Leistungsberechtigte Bürger und Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können sich an den Standorten Fürsten­walde, Beeskow, Eisenhüttenstadt, und Erkner beraten lassen.

Als Ansprechpartner steht den Leistungsberechtigten an den jeweiligen Standorten für die Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt der Persönliche Ansprechpartner und für die Leistungsgewährung der Leistungsrechner zur Verfügung. Jugendliche unter 25 Jahren werden zusätzlich von speziellen Ansprechpartnern des Teams der Ausbildungsberatung betreut.

Das Team Arbeitgeberservice unterstützt die Eingliederungsbemühungen von Leistungsberechtigten durch die Arbeitsvermittler sowie die Eingliederung von Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung durch die Integrationsberater. Außerdem bearbeitet der Arbeitgeberservice an allen vier Standorten die Anträge zur Förderung von Arbeitgebern, führt das Bewerbungsmanagement durch und akquiriert Arbeitsplätze bei den regionalen und überregionalen Arbeitgebern.

Das Team Projektentwicklung, als Bestandteil des Geschäftsbereiches Regionaler Arbeitsmarkt, plant, organisiert und überwacht die Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes, die Ausschreibungen von Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche und den Einkauf von Eingliederungsmaßnahmen.