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Screening im Kita-Alter

Der Gesetzgeber fordert, dass der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes möglichst alle Kinder im Alter von 30 bis 42 Lebensmonaten untersucht. Hierbei werden ebenso alle älteren Kinder berücksichtigt, die von den Eltern oder den Erziehern als entwicklungsverzögert oder anderweitig auffällig beurteilt werden.

Die Untersuchungen finden in der Kindertagesstätte Ihres Kindes, im Beisein der Vertrauensperson (Erzieherin, Erzieher) statt. Auf Wunsch dürfen die Eltern natürlich auch dabei sein.

Neben der körperlichen Untersuchung machen wir mit den Kindern spielerische Tests und kleine Übungen. Dabei achten wir besonders auf:

  • die sprachliche Entwicklung,
  • Grobmotorik und Körperkoordination,
  • Feinmotorik,
  • visuelle und auditive Wahrnehmung,
  • die seelische Entwicklung Ihres Kindes

So ergänzen wir die U-Untersuchungen der Ärzte in den Praxen.

Sie als Personensorgeberechtigte erhalten von uns im Anschluss immer eine schriftliche Rückmeldung zum Verlauf der Untersuchung und einer kurzen Einschätzung zum Entwicklungsstand Ihres Kindes.

Bei auffälligen Befunden erhalten Sie eine Empfehlung zu entsprechenden Maßnahmen und Therapien. Einige Kinder werden von uns in das Betreuungscontrolling aufgenommen.

Ziel ist es, dass diese Kinder die notwendigen diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen erhalten und eine empfohlene Förderung frühzeitig umgesetzt wird. Die Familien der betroffenen Kinder werden während des Betreuungscontrollings vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst begleitet.

  • Anamnesebogen PDF-Datei: 144 kB , Stand: 27. September 2022 Hinweis: nicht barrierefrei