Inhalt

Einschulungsuntersuchungen

Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Verfahrensablauf

Die Untersuchungen finden im Zeitraum Oktober bis April des Jahres des Schulpflichteintritts statt.

Die Terminierung für die Untersuchung erfolgt über die Kindertagesstätte. Besucht Ihr Kind keine Einrichtung werden die Personensorgeberechtgten vom Gesundheitsamt direkt angeschrieben.

Die Untersuchung besteht aus:

  • Messen von Körpergröße, Gewicht und Blutdruck,
  • Hör- und Sehtests,
  • Tests zur Sprache und Wahrnehmung,
  • zur Grob- und Feinmotorik,
  • einer körperlichen Untersuchung

und findet im zuständigen Gesundheitsamt statt. Bitte planen Sie für Ihren Termin mindestens eine Stunde ein.

Der untersuchende Arzt stellt eine schulärztliche Stellungnahme aus. Diese Einschätzung der Schulfähigkeit stellt lediglich eine Empfehlung aus schulärztlicher Sicht dar. Die abschließende Entscheidung, ob ein Kind eingeschult oder für ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt wird, trifft die Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Fragebogen,
  • Vorsorge-Untersuchungsheft,
  • Impfausweis des Kindes,

und soweit vorhanden:

  • Brille, Brillenpass
  • Hörgerät
  • Allergiepass
  • Herzpass
  • ärztliche Atteste
  • Krankenhaus- und Therapieberichte (zum Beispiel Logotherapie)
  • Schwerbehindertenausweis

Rechtsgrundlagen